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Lernen Online
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Bildungsserver > Lernen Online.  > FAQ.  > von Schulberatern

Schulberater FAQ

Kann ich Schüler-Accounts endgültig löschen?

 

Sie können zwar einen Schüler in der Benutzerverwaltung aus Ihrer Instanz löschen,

 

 

allerdings wird sein Account in der zentralen Benutzerverwaltung nicht gelöscht und der Anmeldename und die E-Mailadresse kann nicht wieder verwendet werden. Nur ein Landesberater kann veranlassen, dass ein Account „richtig“ gelöscht wird.

 

Muss ich die Accounts der Schüler löschen, wenn diese die Schule wechseln oder verlassen?

 

Spätestens nach einem Jahr nach Verlassen der Schule muss der Account gelöscht werden- Datenschutzbestimmungen. In der Einwilligungs-Erklärung steht:

"Regelfristen für die Löschung der Daten

Mit der Registrierung und Nutzung der Lernplattform auf lms.bildung-rp.de geben Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verwendung. Diese Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Schulmoderator.

Bei einem Widerruf wird der Nutzungszugang auf lms.bildung-rp.de gelöscht.

Die gespeicherten persönlichen Daten werden mit dem Austritt der Schülerin / des Schüler aus der Schule gelöscht."

 

Kann ein Schüler seine Mailadresse mehrmals benutzen?

 

Nein, eine E-Mailadresse ist genau einem Benutzeraccount zugeordnet. Dies ist auch nicht notwendig, da man mit einem Account auf mehreren Instanzen angemeldet sein kann.

 

Wie kann mein Kolleg(e)/-in mehr Rechte bekommen?

 

Freischalten von Schülern:

Wenn Sie in der Benutzerverwaltung Ihrer Schule „Berechtigungen verwalten“ wählen, können Sie Ihren Kollegen mehr Rechte zuweisen (z.B. dass er oder sie Schüler frei schalten darf). Dazu muss die Person allerdings registriert sein. Nun können die Kollegen Schülerinnen und Schüler selbstständig freischalten.)

In Moodle:

Im Moodlesystem selbst können Sie die Rollen in Kursen verwalten und die Kollegen zu Trainern in diesen Kursen machen. Sie selbst legen die Kurshülle an und die entsprechenden Lehrer können dann als Trainer die Kurse nach seinen Wünschen und Vorstellungen gestalten.

 

Kann ich unsere Moodleinstanz umbenennen?

 

Sie können die Namensänderung am Pädagogischen Landesinstitut beantragen.


Gibt es die Möglichkeit für unsere Schule aus dem Feld Institution ein Pflichtfeld (für die Klassenbezeichnung) zu machen?

 

Zurzeit ist dies nicht möglich.

 

Wie erreiche ich die Hotline?

 

Die Hotline können Sie unter folgender Emailadresse E-Mailbsadmin(at)das-hier-loeschen.pl.rlp.de oder per Telefon 0261/9702-700 erreichen.

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Claudia Schittek, PL. Letzte Änderung dieser Seite am  3. November 2011. ©1996-2012 Bildungsserver Rheinland-Pfalz